HALLMANN
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RechtlichesStand: 14. Juli 2026

AGB für Unternehmen

Diese Bedingungen regeln Aufträge zwischen Matthias Hallmann und Geschäftskunden. Sie gelten nur, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.

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Geltungsbereich & Anbieter

Diese AGB gelten für alle Aufträge über Strategie, Beratung, Design, Websites, Apps, Automatisierungen, KI-Anwendungen und verbundene Leistungen. Hallmann schließt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Separat angebotene Softwareprodukte für Verbraucher fallen nicht unter diese AGB; für sie gelten die Bedingungen und Verbraucherinformationen der jeweiligen Produkt- oder Bestellseite. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in bestätigten Nachträgen gehen vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

E-Mail
hey@hallmann.cards
Anschrift
Matthias Hallmann · Einzelunternehmen
Schärdinger Str. 6
94127 Neuburg am Inn
Deutschland
Register
Derzeit kein Registereintrag
02

Vertrag & Leistungsumfang

Darstellungen, Preise und Projekte auf der Website sind unverbindlich. Eine Kontaktanfrage ist noch kein Vertrag. Der Vertrag entsteht durch Annahme eines Hallmann-Angebots, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder – auf Wunsch des Auftraggebers – spätestens mit Leistungsbeginn.

Maßgeblich sind zuerst das individuelle Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung, danach Leistungsbeschreibung, bestätigte Nachträge und diese AGB. Art und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich daraus. Entwürfe, Prototypen, Zwischenstände und nicht ausgewählte Varianten gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zur Endleistung. Bei einem vereinbarten Erfolg gelten die werkvertraglichen Vorschriften; Beratung, Support, Wartung und laufende Kreativleistungen sind Dienstleistungen, sofern kein bestimmter Erfolg vereinbart ist. Hallmann schuldet fachgerechte Arbeit, aber ohne ausdrückliche Garantie keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Reichweite, Conversion, Umsatzsteigerung oder Freigabe durch Behörden oder Plattformen. Geeignete freie Fachkräfte und Unterauftragnehmer dürfen eingesetzt werden; Hallmann bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

03

Mitwirkung, Termine & Änderungen

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit. Er gewährleistet die rechtmäßige Nutzung seiner Materialien; eine rechtliche Prüfung durch Hallmann ist nur bei gesondertem Auftrag geschuldet.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, darf Hallmann die betroffene Leistung nach Hinweis aussetzen. Termine verschieben sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit; zusätzlicher Aufwand ist zu vergüten. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet wurden. Fehlende Informationen, verzögerte Drittanbieterleistungen und andere nicht von Hallmann zu vertretende Umstände führen zu einer angemessenen Anpassung des Zeitplans. Der vereinbarte Preis umfasst nur den festgelegten Umfang und die genannten Feedbackrunden. Zusätzliche Varianten, Funktionen, Richtungswechsel und Wiederholungen freigegebener Arbeiten sind Zusatzleistungen. Hallmann informiert vor Ausführung über erkennbare Folgen für Preis und Zeit und muss die Zusatzleistung erst nach Einigung über den Nachtrag ausführen. Zumutbare Teilleistungen bleiben zulässig.

04

Vergütung, Abnahme & Mängel

Es gilt die Vergütung des Angebots. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Projektleistungen zu 50 Prozent bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Bereitstellung zur Abnahme fällig; laufende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

Lizenzen, Schriften, Domains, Hosting, App-Store-, Plattform-, API-, Modell-, Cloud-, Reise- und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich ausgewiesen sind. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale; Hallmann darf Leistungen nach erfolgloser angemessener Fristsetzung aussetzen. Werkleistungen sind innerhalb der vereinbarten oder einer gesetzten angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen oder unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels zurückzuweisen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; produktive Nutzung oder Veröffentlichung kann als Abnahme gelten. Hallmann darf zunächst nachbessern oder neu leisten. Mängelansprüche verjähren zwölf Monate ab Abnahme, außer insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Garantie, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingender gesetzlicher Haftung.

05

Rechte, KI & Drittanbieter

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber an den final vereinbarten Hallmann-Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den erkennbaren Vertragszweck. Ausschließliche, übertragbare oder unterlizenzierbare Rechte sowie Quellcode und editierbare Arbeitsdateien müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Vorbestandteile, Methoden, Bibliotheken, Komponenten, Designsysteme, Templates, Know-how und allgemein einsetzbare Werkzeuge bleiben bei Hallmann; für Open-Source-Software, Schriften und sonstige Drittinhalte gelten deren Lizenzen. Nach Veröffentlichung darf Hallmann freigegebene Arbeiten als Referenz zeigen, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder der Auftraggeber vorher in Textform widerspricht. KI-Ausgaben können trotz fachgerechter Konzeption unvollständig, unzutreffend, verzerrt oder nicht reproduzierbar sein. Der Auftraggeber prüft sie vor der Nutzung, gewährleistet bei Entscheidungen mit erheblicher Wirkung menschliche Kontrolle und verantwortet den rechtmäßigen Betrieb, seine Eingabedaten und seinen Einsatzbereich. Regulierter oder hochriskanter Einsatz ist vor Auftragserteilung offenzulegen und gesondert zu vereinbaren. Änderungen, Ausfälle und Preise externer Plattformen, APIs, Modelle, Hosting- oder Cloud-Dienste liegen nur in Hallmanns Verantwortung, soweit Hallmann sie zu vertreten hat. Wartung, Betrieb, Support, Datensicherung und Updates nach Übergabe sind nur bei ausdrücklicher Beauftragung geschuldet. Für eine Auftragsverarbeitung schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

06

Laufzeit, Kündigung & Haftung

Projektverträge enden nach vollständiger Leistung und Vergütung. Monatliche Leistungen laufen, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, auf unbestimmte Zeit und können mit 30 Tagen Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere die freie Kündigung eines Werkvertrags gegen die gesetzlich geschuldete Vergütung, sowie die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen.

Bei Vertragsende sind erbrachte Leistungen und verbindlich ausgelöste Fremdkosten zu vergüten; Rechte gehen nur im Umfang vollständig bezahlter Leistungen über. Hallmann haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer Garantie und bei sonstiger zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust ist die leicht fahrlässige Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Sicherung begrenzt. Der Auftraggeber stellt Hallmann von berechtigten Drittansprüchen frei, die auf seinen rechtswidrigen Materialien, Daten, Weisungen oder seiner vertragswidrigen Nutzung beruhen, soweit Hallmann den Verstoß nicht mitverursacht hat oder kannte. Bei höherer Gewalt ruhen betroffene Pflichten; nach mehr als 60 Tagen kann der betroffene Leistungsteil gekündigt werden.

07

Recht, Gerichtsstand & Kontakt

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand; dies gilt auch ohne allgemeinen deutschen Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Aufgerechnet werden darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertrag stammenden Ansprüchen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag. Unwirksame Bestimmungen werden durch das Gesetz ersetzt; die übrigen bleiben wirksam. Damit diese AGB Vertragsbestandteil werden, werden sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich einbezogen und vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

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